Abstellen von LKWs im Ortsbereich

Wenn man in der Gemeinde Kleinostheim unterwegs ist, stellt man an vielen Orten fest, dass in zunehmendem Maße Lkws abgestellt werden. Natürlich muss dieser Umstand im Zusammenhang mit der logistischen Lage von Kleinostheim und den angesiedelten Betrieben gesehen werden. Dadurch geschieht es zwangsläufig, dass Lkws in großem Umfang unsere Gemeinde anfahren und hier auch verweilen.
Nichtsdestotrotz ist es nicht hinnehmbar, wenn in Bereichen, die eigentlich für das Abstellen von Fahrzeugen gar nicht vorgesehen sind, Lkws vermehrt parken. Insbesondere, wenn sie über Nacht oder das ganze Wochenende verweilen. Das erfolgt oftmals mit laufendem Motor, um entweder die Klimaanlage des Innenraums oder die Kühlung des Aufliegers zu betreiben. Dabei geschieht es zwangsläufig, dass wild parkende Lkws Schadstoffe über die laufenden Motoren ausstoßen, die Fahrer ihren Müll entsorgen oder ihre Notdurft irgendwo verrichten müssen. Daneben sind durch die schweren Fahrzeuge Schäden an Fahrbahnen, Gehwegen und Ausstattungen zu verzeichnen. Ein besonderes Übel ist die Bodenverdichtung und Verschmutzung auf den angrenzenden Agrarflächen.
Unter dem Strich bleibt: Die Lkw-Fahrer sind hier. Gleichzeitig ist Kleinostheim auch Profiteur der angesiedelten Betriebe hinsichtlich der Einnahme von Gewerbe- und Umsatzsteuern. Deswegen ist in diesem Fall auch die Gemeinde in der Pflicht, die notwendigen Maßnahmen zur Veränderung zu veranlassen. Die besteht darin, für die notwendige Infrastruktur zu sorgen. Die erste Aufgabe des Gemeinderates ist, Flächen zu definieren, wo Parken in regulärer Form stattfinden kann. Die Flächen sollten in Asphaltbauweise nach Straßenbauvorschrift erstellt sein, sowie mit Stromanschluss, Abfallbehälter, Gastronomie und Toiletten ausgestattet sein. Als optimaler Ort bietet sich das Gewerbegebiet Nord an, weil dort zurzeit die meisten Fahrzeuge stehen und wegen der Nähe zur A45. Dabei sollten nicht nur Grünflächen, sondern in erster Linie nicht genutzte Industrieflächen ins Auge gefasst werden. Für die Kostenneutralität sollte die Gemeinde diese Flächen auf keinen Fall selbst betreiben, sondern einen Investor finden, der nach vertraglichen Vorgaben die Anlage betreibt. Vorstellbar wäre auch eine Dependance des Autohofs, weil die Gemeinde damit schon Erfahrung hat.
Dieter Stahlbock


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